Die Grundlage der Verwaltung ist gesetzlich vorgegeben durch:
- das Wohnungseigentumsgesetz
- die Teilungserklärung
- die Beschlüsse der WEG
Zu unseren Leistungen gehören folgende Aufgaben:
- Einberufen und Durchführen der Eigentümerversammlung
- Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung
- Durchsetzen der Hausordnung
- Überwachen aller Verträge der Gemeinschaft
- Getrennte Verwaltung aller Gelder
- Kontrolle und Bezahlung aller Rechnungen
- Buchführung
- Jährliche Begehung und Berichtserstellung
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Instandhaltung und Instandsetzung der Anlage
Gerne erstellen wir nach einer Ortsbesichtigung ein passendes Angebot, zugeschnitten auf die Besonderheiten der WEG Immobilie.