Steinbrink Immobilien GmbH
 
WIR FÜR SIE - Ihre Spezialisten rund um die Immobilie

Die WEG - Verwaltung


 

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohn- und Teileigentümern einer Eigentumsanlage und bedarf nach Vorgabe des Wohnungseigentumsgesetzes eines Hausverwalters. Schon an diesem Satz sehen Sie, wie sinnvoll und vor allem entlastend es für jeden einzelnen in der Hausgemeinschaft ist, die vielseitige Betreuung und Verwaltung, sprich das komplette „Handling“ des Immobilien-Objektes in die Hände eines Profis zu legen. Gerade als selbst nutzender Eigentümer möchte man doch in erster Linie in Ruhe wohnen, während ein weitsichtiger Dienstleister sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne aller kümmert, stimmt ’s?

Gesagt, getan.

 

 

Die Grundlage der Verwaltung ist gesetzlich vorgegeben durch:


 - das Wohnungseigentumsgesetz

 - die Teilungserklärung

 - die Beschlüsse der WEG


Zu unseren Leistungen gehören folgende Aufgaben:

- Einberufen und Durchführen der Eigentümerversammlung

 - Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr

 - Erstellen einer jährlichen Abrechnung

 - Durchsetzen der Hausordnung

 - Überwachen aller Verträge der Gemeinschaft

 - Getrennte Verwaltung aller Gelder

 - Kontrolle und Bezahlung aller Rechnungen

 - Buchführung

 - Jährliche Begehung und Berichtserstellung

- Abwicklung von Versicherungsfällen

- Instandhaltung und Instandsetzung der Anlage


Gerne erstellen wir nach einer Ortsbesichtigung ein passendes Angebot, zugeschnitten auf die Besonderheiten der WEG Immobilie.

 
 
 
 
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